Ausbildung

Кlasse T
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff
6 klassenspezifischer Stoff |
Bei Erweiterung:
6 Grundstoff
6 klassenspezifischer Stoff |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der
Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Zum praktischen Unterricht gehört auch:
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie,
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
-eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel. |
Grundausbildung
keine besonderen Ausbildungsfahrten
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