deutschrussisch
logo








Berufsausbildung

Grundsätzliches
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werksverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C- und D-Klassen erforderlich ist.

Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung in Präsenzveranstaltungen absolvieren, Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Grundqualifikation

Bus- und LKW-Fahrer müssen wissen

Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine „Grundqualifikation“.

Besitzstand

Wer einen Führerschein der Klassen(n) D1 bis DE vor 10. September 2008 hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Notwendigkeit

Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung.

Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.

Dauer

Die Grundqualifikation gilt 5* Jahre ab dem 10. September 2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen.

* sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation.

Verlängerung

Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eineWeiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.

Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008

Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 (2015*) nachgewiesen werden.

Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009

Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014 (2016*) nachgewiesen werden.

Führerschein Klasse D1 bis DE nach dem 09.09.2008

Nachweis über eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Personenbeförderung nachgewiesen werden.

Führerschein Klasse C1 bis CE nach dem 09.09.2009

Nachweis über eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Güterbeförderung nachgewiesen werden.

Neuerwerb

Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung

  • als Berufskraftfahrer
    (§ 4 Abs. 1 Nr.2 BKrFQG)
  • einer Grundqualifikation
    (§ 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG)
  • einer Beschleunigten Grundqualifikation
    (§ 4 Abs. 2 BKrFQG) 

Ausbildung / Prüfung

Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.

Wer eine Grundqualifikation nach $ 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis)

Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach $ 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Minuten durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90 min) bei der zuständigen IHK ablegen.

Die Vorlage bei Bescheinigungen über eine Weiterbildung oder Grundqualifikation

Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in denFührerschein ein.

Idealerweise findet die Weiterbildung in 5 Modulen á 7 Stunden statt

 

Weiterbildungsmodule LKW

Modul 1: Eco-Training

Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

Die Inhalte

  • Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren: Die technische Wartung
  • Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
  • Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
  • Analyse der Fahrwiderstände
  • Eco-Fahrphilosophie
  • Alternative Kraftstoffe
  • Fahrer-Motivation zu wirtschaftlichem Fahren
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung

Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr

Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.

Die Inhalte

  • Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
  • Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, zum digitalen und zum analogen Kontrollgerät sowie zu den damit verbundenen Mitführpflichten gemäß EG- und AETR-Richtlinien sowie dem Arbeitszeitgesetz.
  • Auffrischung von Verkehrsregeln sowie neue Vorschriften zu Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum, Anschnallpflicht und Reißverschlussverfahren sowie neuer Verkehrszeichen.

Modul 3: Sicherheitstechnik & Fahrsicherheit

Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Lkw macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt.

Die Inhalte

  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Hinweise auf praktische Sicherheitsübungen
  • Kraftübertragung und Bremsmethoden
  • Kurvenfahren (unter- bzw. übersteuern)

Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen. 

Die Inhalte

  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Kommunikationspartner des Fahrers
  • Die Bedeutung qualifizierter Fahrer
  • Die angemessene Arbeitsorganisation
  • Unterschiedliche Rollen des Fahrers
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken

Modul 5: Ladungssicherung

Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul.

Die Inhalte

  • Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und des Fahrbahnprofils
  • Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
  • Richtige Verteilung der Ladung
  • Auswirkung der Überladung auf die Achse
  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
  • Arten von Verpackungen und Lastträgern
  • Feststell- und Verzurrtechniken
  • Richtige Verwendung der Zurrgurte

geförderte Maßnahmen

Nr. Bezeichnung der Maßnahme Dauer
Z 01 Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. C/CE 4 Wochen
Z 02 Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. C/CE 6 Wochen
Z 03 Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. D
(Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre)
5 Wochen
Z 04 Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. D
(Vorbesitz Klasse B mehr als 2 Jahre)
6 Wochen
Z 05 Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. D
(Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre)
4 Wochen
Z 06 Beschleunigte Grundqualifikation 6 Wochen
Z 07 Beschleunigte Grundqualifikation
(Umsteiger)
1,8 Wochen
Z 08 Weiterbildung nach BQrFQG 1 Tag
Z 09 Weiterbildung nach BQrFQG 5 Tage
Z 10 ECO-Training 1 Tag
Z 11 Gabelstaplerausbildung 4 Tage
Z 12 Gefahrgutausbildung GGVSE/ADR
Basiskurs und Tank
1 Woche
Z 13 Ausbildung LKW-Ladekran
nach BGG 921
1 Woche
Z 14 Ladungssicherung
nach VDI 2700a
3 Tage
Z 15 Perfektionstraining 2 Wochen
Z 16 Rangieren und
Wechselbrückentraining
1 Woche