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Ausbildung

Mofa

Obwohl für Bewerber der Mofa-Prüfbescheinigung eine Identitätsprüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte der Bewerber eine Lichtbild-bescheinigung oder Personalausweis oder Reisepass (sofern er schon in Besitz eines solchen ist) zur Prüfung mitbringen.

Der Bewerber muss zur Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung und ein Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35x45mm) mitbringen. 

Die Ausbildungsbescheinigung

Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Führen von Mofas (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein. 

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Die Geltungsdauer einer Ausbildungsbescheinigung für Mofas ist nicht geregelt. In der Regel wird aber von zwei Jahren ausgegangen, die auch für die sonstigen Ausbildungsbescheinigungen gelten. 


Zusammenstellung der Prüfungsfragen
Grundstoff und klassen-spezifischer Stoff Mofa 


Fragen

20

Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 7 Punkte

Zugelassen sind auch Fragenbogen in folgenden Fremdsprachen:

  • Englisch
  • Polnisch
  • Serbokroatisch
  • Französisch
  • Portugiesisch
  • Spanisch
  • Griechisch
  • Rumänisch
  • Türkisch
  • Italienisch
  • Russisch

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung
Beliebige Wiederholungsprüfungen ohne Wartefristen sind zulässig.

Die praktische Prüfung
Eine praktische Prüfung entfällt.


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