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Ausbildung
Klasse A2
Hinweis:
Auch wer die Klassen 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erworben hat, kann die reduzierten besonderen Ausbildungsfahrten in Anspruch nehmen.
In der letzten Phase der Grundausbildung und bei den besonderen Ausbildungsfahrten lässt der Fahrlehrer den Fahrschüler überwiegend vorausfahren und kann ihn über Funk ansprechen.
Für den Fahrschüler besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Ausbildung zunächst ein Leichtkraftrad (Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug) verwendet wird.
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