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Ausbildung



Klasse A

Klasse a
Stufenweise Zugang zur Klasse A2 und A
Wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf Klasse A2 aufsteigen möchte, benötigt nur eine reduzierte praktische Prüfung
(Prüfungsdauer 40 Min.).
Wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf A aufseigen möchte, benötigt ebenfalls nur eine reduzierte praktische Fahrprüfung (Prüfungsdauer 40 Min.).
In diesen Fällen besteht keine Ausbildungspflicht.

Direkter Zugang
Beim direkten Zugang ist für alle Motorradklassen stets eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

Hinweis:
Auch wer die Klassen 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erworben hat, kann die reduzierten besonderen Ausbildungsfahrten in Anspruch nehmen.
In der letzten Phase der Grundausbildung und bei den besonderen Ausbildungsfahrten lässt der Fahrlehrer den Fahrschüler überwiegend vorausfahren und kann ihn über Funk ansprechen.
Für den Fahrschüler besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Ausbildung zunächst ein Leichtkraftrad (Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug) verwendet wird.


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